Die grundlegende Charakterisierung eines durch Verfestigung, Stabilisierung oder Immobilisierung behandelten Abfalls gemäß § 14 der DVO 2008 besteht aus:
Gemäß DVO 2008 sind die für grundlegende Charakterisierungen zum Zweck der Deponierung von stabilisierten Abfällen erforderlichen Untersuchungen nach der ÖNORM S 2116 Teile 1-7 von einer dafür akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des Akkreditierungsgesetzes 2012 (AkkG 2012), BGBl. I Nr. 28/2012, in der jeweils geltenden Fassung, durchzuführen. (siehe Leitfaden L30 Deponieverordnung & Recycling-Baustoffverordnung der Akkreditierung Austria unter „https://www.bmaw.gv.at/Services/Akkreditierung/Downloads.html“)
Die grundlegenden Charakterisierungen von Abfällen zum Zweck der Deponierung sind ab 01.01.2020 von akkreditierten Inspektionsstellen durchzuführen.
Eignungsprüfung
Ein Abfall, der die Annahmekriterien der Deponie nicht erfüllt, kann einem Behandlungsverfahren zur dauerhaften Einbindung der Schadstoffe in eine Matrix unterzogen werden. Der Nachweis der Dauerhaftigkeit erfolgt durch die Eignungsprüfung, wobei einerseits die Entwicklung des Eluatverhaltens des stabilisierten Abfalls, auch in gealtertem Zustand, und andererseits die physikalische Beständigkeit geprüft werden.
Im Rahmen der Deponieverordnung sind folgende Inspektionsverfahren akkreditierbar
1. Inspektionen gemäß § 12, grundlegende Charakterisierung
2. Inspektionen gemäß § 13, Abs.1, Z1-Z8, grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung
3. Inspektionen gemäß § 14, grundlegende Charakterisierung von verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfällen
4. Inspektionen gemäß § 15, Übereinstimmungsbeurteilungen
5. Inspektionen gemäß § 19, Identitätskontrollen
Akkreditierungsumfang von GUBT GmbH im Rahmen der Deponieverordnung 2008
1. Inspektionen gemäß § 12, grundlegende Charakterisierung
2. Inspektionen gemäß § 13, Abs.1, Z2 und Z4, grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung
3. Inspektionen gemäß § 14, grundlegende Charakterisierung von verfestigten, stabilisierten oder immobilisierten Abfällen
4. Inspektionen gemäß § 15, Übereinstimmungsbeurteilungen
5. Inspektionen gemäß § 19, Identitätskontrollen
Der Akkreditierungsumfang der GUBT GmbH ist unter BMAW/Akkreditierung angeführt.