Die Abnahmeprüfung dient zur Feststellung der Güteeigenschaften bzw. die Qualität der Basisstoffe, des Mischgutes und der eingebauten Schichten.
Zur Durchführung der Prüfungen werden u.a. folgende Richtlinien und Normen herangezogen:
RVS 08.97.05 Asphaltmischgut, RVS 08.16.01 Anforderungen an Asphaltschichten, RVS 11.03.21 Prüfung und Abrechnung sowie EN 12697-x.
Zur Überprüfung der Gewährleistung auf Basis der technischen Vertragsbedingungen werden z.B. folgende Kriterien herangezogen:
Die Probekörper werden mittels Kernbohrungen DN 100, 150, 200 oder 300 mm oder im Labor hergestellt. Die Bohrkernproben werden z.B. für die Kontrolle der Mindestschichtdicke von Asphalttrag- und Asphaltdeckschichten eingesetzt.
Die Dicke der Asphaltscicht richtet sich nach dem Größtkorn des Asphaltmischgutes. Mit einem Größtkorn von 16mm kann die Asphaltschichtdicke bei Bundes- und Landesstraßen 4 bis 7 cm betragen.
Wir bieten Ihnen folgende Prüfungen an:
Herstellung von Probekörper | Haftverbund von Asphaltschichten |
Schichtdicke | Drainverhalten, Ausflusszeit |
Raumdichte, Hohlraumgehalt | Ebenheitsmessung |
Verdichtungsgrad | Einbautemperatur |
Bindemittelgehalt | Anteil an gebrochenen Körner |
Konrgrößenverteilung | Herstellung von Labormischungen |
Marshalltest einschließlich Probekörper | Erstprüfung, Kontrollprüfung Abnahmeprüfung von Asphalt |
Oberflächentextur, Rautiefe | Anteil an quellfähigen Materialien |
Bestimmung des Wassergehaltes | Schubfestigkeit, Haftzugfestigkeit |